Die am Meisten gestellten Fragen

- Unsere FAQs

FAQ

Ein Kommunikationsassistent ist eine Fachkraft, die Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen unterstützt. Dies kann die Gebärdensprache, Schriftdolmetschen oder andere Kommunikationstechniken umfassen, um die Interaktion mit anderen Personen zu erleichtern.

Kommunikationsassistent.com bietet Unterstützung bei Arztbesuchen, Behördenbesuchen und anderen wichtigen Terminen an. Unsere Dienstleistungen umfassen Terminierungshilfe sowie Unterstützung bei der Kommunikation vor Ort.

Sie können einen Kommunikationsassistenten über unsere Website buchen, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen, oder auch einfach das Chat Fenster öffnen und uns Ihre Anfrage senden. Alternativ können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Unsere Dienstleistungen stehen Menschen mit Sprach- oder Gehörbeeinträchtigungen sowie fremdsprachigen Personen zur Verfügung, die Unterstützung bei der Kommunikation benötigen.

Nein, die Dienstleistungen von Kommunikationsassistent.com sind für die Kunden komplett kostenfrei. Die Kosten werden von Ihrem Leistungsträger, wie beispielsweise der Krankenkasse, übernommen.

Unsere Kommunikationsassistenten sind mehrsprachig und können Unterstützung in verschiedenen Sprachen bieten, um die Bedürfnisse unserer Kunden zu erfüllen.

Unsere Kommunikationsassistenten verfügen über umfangreiche Erfahrung und Qualifikationen im Bereich der barrierefreien Kommunikation. Sie sind speziell ausgebildet, um Menschen mit unterschiedlichen kommunikativen Bedürfnissen zu unterstützen.

Wir empfehlen, dass Sie Ihren Kommunikationsassistenten so früh wie möglich buchen, um sicherzustellen, dass wir Ihre Anfrage rechtzeitig bearbeiten können. Je nach Verfügbarkeit können wir jedoch auch kurzfristige Anfragen berücksichtigen.

Sie können uns über unser Kontaktformular auf der Website, telefonisch oder per E-Mail erreichen. Unser freundliches Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Anfragen zu bearbeiten.

Der §9 JVEG regelt die Vergütung von Dolmetschern und Kommunikationsassistenten für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen während rechtlicher oder behördlicher Verfahren. Kommunikationsassistent.com bietet Dienstleistungen gemäß §9 JVEG an und stellt sicher, dass diese Leistungen von den entsprechenden Kostenträgern übernommen werden.

Gemäß §187 StPO haben Beschuldigte das Recht, während des Strafverfahrens einen Dolmetscher oder Kommunikationsassistenten hinzuzuziehen, wenn sie der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind. Kommunikationsassistent.com stellt professionelle Unterstützung bereit, um sicherzustellen, dass die Kommunikation zwischen den Beteiligten effektiv verläuft.

Gemäß §185 GVG haben Personen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, Anspruch auf einen Dolmetscher oder Kommunikationsassistenten während gerichtlicher Verfahren. Kommunikationsassistent.com stellt qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung, um die Kommunikation vor Gericht zu erleichtern.

Gemäß §13 und §14 AsylVfG haben Asylsuchende das Recht auf Unterstützung durch Dolmetscher oder Kommunikationsassistenten während des Asylverfahrens. Kommunikationsassistent.com bietet diese Dienstleistungen an, um sicherzustellen, dass Asylsuchende ihre Anliegen effektiv kommunizieren können.

Gemäß §13 SGB I haben Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beantragen oder erhalten, Anspruch auf Unterstützung durch Dolmetscher oder Kommunikationsassistenten. Kommunikationsassistent.com bietet diese Dienstleistungen an, um sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu wichtigen sozialen Leistungen haben.

Gemäß §191 SGB IX haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Unterstützung, um ihre Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Kommunikationsassistent.com bietet Dienstleistungen an, um Menschen mit Behinderungen bei der Kommunikation zu unterstützen und ihre Teilhabe zu fördern.

Ja, Kommunikationsassistent.com bietet auch Unterstützung für Schulbesuche von Kindern mit Beeinträchtigungen an. Unsere Kommunikationsassistenten können helfen, die Kommunikation zwischen Schülern, Lehrern und anderen Schulmitarbeitern zu erleichtern.

Gemäß §9 JVEG werden Dolmetschleistungen erstattet, die während rechtlicher oder behördlicher Verfahren sowie bei Arztbesuchen oder anderen wichtigen Terminen für Personen mit Beeinträchtigungen erbracht werden. Diese Leistungen umfassen Gebärdensprachdolmetschen, Schriftdolmetschen und andere Kommunikationshilfen.

Die Kosten für die Dienstleistungen von Kommunikationsassistent.com werden in der Regel von Ihrem Leistungsträger, wie beispielsweise der Krankenkasse, übernommen. Es ist wichtig, vor der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zu klären, ob und unter welchen Bedingungen eine Erstattung möglich ist.

OBEN